Je wichtiger das Thema Nachhaltigkeit in der Unternehmenskommunikation wird, desto größer wird die Versuchung, mit „grünen Aussagen“ zu werben, die auf wackligen Beinen stehen. Da Unternehmen mit solchen Aussagen im Wettbewerb stehen, gilt auch hier das berüchtigte UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, und im Nu kann eine Abmahnung ins Haus flattern. Solche Abmahnungen konzentrieren sich zurzeit auf „sieben Sünden des Greenwashings“, die Rechtsanwalt Daniel Wittig (Brandi Rechtsanwälte) bei einer Tagung der Industrie- und Handelskammer Bielefeld umrissen hat. Details auf dem Klimakurs-Blog vom 22.6.2023.